Erste-Hilfe-Kurse
Neue Gemeinsame Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) hat mit Wirkung zum 1. April 2015 neue gemeinsame Grundsätze verabschiedet. Die bisherigen Kursformen Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Lehreinheiten – LE –) und Erste-Hilfe-Training (8 LE) wurden durch das neue Ausbildungskonzept mit Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung mit je 9 Lehreinheiten ersetzt. Die BAGEH wurde 1988 von den vier Hilfsorganisationen Arbeiter- Samariter-Bund e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Malteser Hilfsdienst e.V. gegründet. 1994 wurde die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. einbezogen.
Ein wesentlicher Hintergrund der verkürzten Ausbildung ist die in Deutschland immer noch dürftige Quote an tatsächlicher Hilfeleistung, so dass im neuen Kursmodell die Lehraussagen auf das Wesentliche reduziert wurden und der Schwerpunkt nun auf der praktischen Handlungskompetenz liegt.
Wir machen Sie zum Lebensretter!
Erste Hilfe ist Pflicht!
In Deutschland ist nach § 323 c Strafgesetzbuch jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not Erste Hilfe zu leisten, sofern dies erforderlich ist und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, er sich nicht selbst in erhebliche Gefahr begibt oder andere wichtige Pflichten verletzt. Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Jedoch wird der Ersthelfer durch den Gesetzgeber auch geschützt. Ihm drohen keine rechtlichen Konsequenzen, wenn Schäden aufgrund seiner Erste-Hilfe-Leistung entstehen. Daraus folgt: Sie können nicht viel falsch machen – Hauptsache, Sie helfen!
Sprechen Sie uns an – damit auch Sie sicher und gezielt helfen können!
Denn – Unfälle wie Schnittverletzungen oder Stürze gehören zu den typischen Unfällen im Haushalt und betroffen sind dabei einem nahestehende Personen. In unseren Lehgängen lernen Sie, wie Sie bereits mit einfachen Mitteln sinnvoll helfen können.
Trauen Sie sich – retten Sie Leben!
Erste-Hilfe-Ausbildung
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Ein Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt alle Kenntnisse, um Menschenleben bis zum Eintreffen der Profis, also Arzt / Rettungsdienst, zu retten. Dazu gehören z. B. die Rettungskette, Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Aufzeigen und Behandlung aller Arten von möglichen Verletzungen und der Umgang mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED).
Voraussetzung z. B. für
- die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold
- Führerscheine der Klassen A, B und C
- Übungsleiter in Sportvereinen
Erste-Hilfe-Fortbildung
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Das Erste-Hilfe-Training sollte innerhalb von zwei Jahren nach dem Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgen. Die darin erworbenen Kenntnisse werden dabei aufgefrischt. Im Vordergrund stehen deshalb praktische Übungen der Ersten Hilfe und Wünsche der Teilnehmer.
Unsere Lehrgänge sind zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zu den Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 SGB VII anerkannt.